Andreas Naumann
Freispruch für die Deutsche Wehrmacht
Unternehmen Barbarossa erneut auf dem Prüfstand
 
Vor dem Siegertribunal in Nürnberg waren auch die Deutsche Wehrmacht und ihre Führungsstäbe zahlreicher Kriegsverbrechen angeklagt, die von ihnen vor allem in Rußland verübt worden sein sollten. Doch konnten die erhobenen Anschuldigungen nicht überzeugen, und die Wehrmacht, insbesondere das Ostheer, und ihre Stäbe wurden 1946 von dem Vorwurf freigesprochen, verbrecherische Organisationen gewesen zu sein. Es blieb einigen deutschen Zeitgeschichtlern, bedauerlichen Opfern der Umerziehung, vorbehalten, immer wieder zu versuchen, der Deutschen Wehrmacht im Rahmen des Ostfeldzuges Kriegsverbrechen und schwerwiegende Verstöße gegen das allgemeine Kriegs- und Völkerrecht anzulasten.

 Anhand der Fakten läßt der Verfasser, selbst Wehrmachtangehöriger und Oberstleutnant der Bundeswehr, den Leser entscheiden, ob die Wehrmacht in Strategie, Kampfführung und vollziehender Gewalt sich in der UdSSR über die Regeln der Zivilisation und des Kriegsvölkerrechtes hinweggesetzt hat, wie die Zeithistorie behauptet. Dazu geht er dem Vorwurf nach, die Heeresführung habe als »williger Helfer Hitlers« sich an dessen ›Verbrechen‹ nach Kräften beteiligt, wobei sich die Frage aufdrängt, ob die deutsche Wehrmacht inmitten des Schlagabtauschs zweier derart fanatischer Machtsysteme nicht aufgrund ihrer unpolitischen Ausrichtung von vornherein auf verlorenen Posten gestellt war. Eine wichtige Richtigstellung gegen die linke Diffamierungskampagne.

736 Seiten, Lexikonformat, Ganzleinen, 231 Abbildungen

 

 

 




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