Klaus Hammel und Rainer Thesen
Zweierlei Recht – Zweierlei Urteil
Artikel-Nr.: 11535 |
Die ungleiche Ahndung von Kriegsverbrechen
Bis zum heutigen Tag werden wir mit deutschen Kriegsverbrechen konfrontiert, wobei stets eine besondere Schuld Deutschlands betont wird, die auch bei politischen Entscheidungen der Gegenwart Berücksichtigung findet.
Hierzu stellen die Autoren fest:
• Es geht stets nur um Kriegsverbrechen der Deutschen. Kriegsverbrechen anderer Länder bleiben meist unangesprochen oder gelten als erledigt.
• An den Gedenkstätten für fremde Opfer werden die auslösenden Ursachen, die Ermordung deutscher Soldaten durch Partisanen, ebenso verschwiegen wie die damals geltenden völkerrechtlichen Bestimmungen.
• Die Kriegsverbrechen der Westalliierten beim Krieg in Italien (1943-45) und beim Vormarsch nach Deutschland wurden bisher allgemein verschwiegen. Auch hat es so gut wie keine Strafverfolgung gegeben.
• Bei der Frage einer „besonderen Schuld der Deutschen“ muß berücksichtigt werden, daß bei den Kriegen nach 1945 im erheblichen Maß Kriegsverbrechen durch westliche Staaten begangen wurden, ohne daß daraus eine allgemeine Schuld abgeleitet würde.
456 Seiten, Quellennachweise, Literaturverzeichnis und Personenregister, gebunden.